Als Steuerbüro schaffen wir Privatpersonen und Unternehmen Freiräume zur Erledigung anderer Aufgaben.
Wir vertreten unsere Mandanten mit Rat und Tat in allen steuerlichen Belangen. Dies umfasst die Deklarationsberatung ebenso wie die Bearbeitung des betrieblichen Rechnungswesens und die steuerliche Beratung mit Blick auf eine vorausschauende Steuergestaltung bis hin zu einer finanzgerichtlichen Vertretung.
Wir beraten Privatpersonen und Unternehmen verschiedener Branchen, Größen und Rechtsformen. Einzelunternehmen, Freiberufler, Personen- und Kapitalgesellschaften, Vereine und Privatpersonen sind deshalb herzlich willkommen.
Neben unserem Ziel, die Steuerlast zu minimieren, unterstützen wir unsere Mandanten auch im betriebs- und finanzwirtschaftlichen Bereich.
Im Rahmen des zunehmenden Wettbewerbs zwischen den Unternehmen wird es immer wichtiger, die betriebliche Kostenstruktur und –entwicklung differenzierter zu betrachten. Durch eine Weiterverarbeitung des Zahlenwerks der Finanzbuchführung liefern wir unseren Mandanten wichtige Informationen über die Grundaussagen des Rechnungswesens hinaus. Anhand dieser Informationen sind wir unseren Mandanten behilflich, die Rentabilität einzelner Geschäftsfelder zahlenmäßig überprüfen sowie die eigene Ertrags- und Kostenstruktur im Vergleich zum jeweiligen Branchendurchschnitt beurteilen zu können.
Besteht die Absicht, das Unternehmen auf einen Nachfolger übertragen oder ein Unternehmen/Unternehmensanteil erwerben zu wollen, stellt sich die Frage nach der Wertfindung für das Kaufobjekt, da für Unternehmenswerte keine handelsüblichen Verkehrswerte existieren. Wir stehen unseren Mandanten deshalb mit Rat und Tat bei der Wertfindung des Unternehmens zur Seite und begleiten den Unternehmenskauf in allen betriebswirtschaftlichen Fragestellungen.
Die Optimierung der finanzwirtschaftlichen Ebene mit Blick auf die private und betriebliche Vermögensplanung unserer Mandanten rundet den Bereich der Wirtschaftsberatung ab.
Die Bearbeitung steuerrechtlicher, betriebswirtschaftlicher oder finanzwirtschaftlicher Fragestellungen erfordert oftmals eine Klärung von weiterführenden Rechtsfragen, ohne deren Beantwortung keine sachgemäße Lösung des Gesamtsachverhalts möglich ist. In diesen Fällen beraten wir unsere Mandanten auch auf Rechtsgebieten außerhalb des Steuerrechts.
Ein Tätigkeitsschwerpunkt bildet in diesem Zusammenhang die juristische Begleitung von Unternehmenskäufen, Unternehmensgründungen sowie Unternehmensnachfolgen für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften. Durch eine rechtzeitige und vorausschauende Gestaltung in handelsrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher, arbeits- und erbrechtlicher Hinsicht begleiten wir unsere Mandanten von der Vorbereitungsphase bis zum Abschluss des Unternehmenskaufsvertrags.
Wir kooperieren seit vielen Jahren regional und überregional erfolgreich mit Rechtsanwalts- und Wirtschaftsprüferkollegen. Die sich aus einer solchen Zusammenarbeit mit uns ergebenden positiven Synergieeffekte machen wir Ihnen gerne zu Nutze.
Unsere Mandanten haben daher die Möglichkeit, in allem was Recht ist, schnell und unkompliziert beraten zu werden.
