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Sie managen Ihre Projekte - wir Ihre Steuern

Für national wie international tätige Unternehmen aus den Bereichen Tourismus, Consulting sowie Meetings, Incentive, Conventions und Events mit Sitz in Deutschland sind wir seit vielen Jahren tätig als Ertragsteuer-Berater und Umsatzsteuer-Berater sowie Ansprechpartner in allen übrigen Belangen des Steuerrechts. Wir verstehen uns als das steuerliche Backoffice der Tourismus- und MICE-Branche und betreuen insbesondere Unternehmen aus den Bereichen

  • Touristische Repräsentanzen,
  • Tourismus Marketing,
  • Reisebüro,
  • Public Relations und
  • Event Marketing.

Die kompetente Bearbeitung der Finanz- und Lohnbuchhaltung, des Jahresabschlusses sowie der zugehörigen Steuererklärungen gehört ebenso zu unserem Tätigkeitsfeld, wie die Gestaltungsberatung in ertrag- und umsatzsteuerlichen Themen. Die steueroptimale Behandlung der Ausgaben für Fam Trips, Incentive-Veranstaltungen, Incentive-Reisen, Roadshows und der Fee-Einnahmen etc. sind Teil dieser Beratung.

Verwerter von künstlerischen und/oder publizistischen Werken und Leistungen beraten wir zur Künstlersozialabgabenpflicht.

Zusammenarbeit auch digital

Die Art und Weise der Zusammenarbeit stimmen wir individuell auf die Bedürfnisse unserer Mandanten ab. Wunschgemäß kann diese Zusammenarbeit auch digital erfolgen. Für die Finanzbuchhaltung bedeutet dies, dass die Originalbelege im Unternehmen verbleiben. Die Belege erreichen uns stattdessen auf dem digitalen Weg. Dies eröffnet unseren Mandanten die Möglichkeit, mit wenigen Klicks Zahlungen vom digitalen Beleg erstellen zu können. Damit geht eine Erleichterung der Büroarbeit einher. Tagesaktuelle Zahlen stellen wir unseren Mandanten online über ein sicheres DATEV-Portal zur Verfügung. Auswertungen auf Papier nutzen unsere Kunden nur noch, soweit ihnen dies notwendig erscheint.

Auch für den Bereich der Lohnbuchhaltung bieten wir ein digitales Optimierungspotential an. Die Mitarbeiter unserer Mandanten erhalten die Möglichkeit, ihre Lohn- und Gehaltsdokumente online über das DATEV-Portal einsehen und ausdrucken zu können. Zugleich dient das Portal den Mitarbeitern als Archiv. Das Kuvertieren, Verteilen und ggf. Frankieren der Gehaltsdokumente entfällt damit im Unternehmen. Dies eröffnet zeitlichen Freiraum.

Gerne unterstützen wir auch Ihr Unternehmen mit dem Ziel, den Verwaltungsaufwand Ihrer Agentur im Bereich des Rechnungswesens zu minimieren. Durch die Einsatzmöglichkeiten der digitalen Buchhaltung gestalten wir diese Zusammenarbeit individuell nach Ihren Wünschen.

Umsatzsteuer als Kostenrisiko

Damit die Umsatzsteuer zu keinem unvorhersehbaren Kostenfaktor wird, bildet die umsatzsteuerliche Beratung seit vielen Jahren einen Schwerpunkt unserer Mandatsbetreuung. Dies gilt insbesondere für grenzüberschreitende Dienstleistungen und umfasst auch die Beratung zu dem Bereich Fam Trip. Die Preiskalkulation unserer Mandanten für ihre Eigen- und Fremdgeschäfte wird dadurch gestärkt und die Gefahr von Steuernachforderungen soweit wie möglich gemindert.

Denn die fehlende Einpreisung der Umsatzsteuer in den Verkaufspreis steuerpflichtiger Agenturleistungen führt dazu, dass gleichwohl Umsatzsteuer für diese Leistung anfällt. Auch fehlende Dokumentationen im Zusammenhang mit ausländischen Kunden können unerwartete Umsatzsteuernachforderungen zur Folge haben. Die sicher geglaubte Gewinnmarge aus diesen Projekten schmilzt dadurch ab. Unsere Mandanten beraten wir deshalb vorausschauend in diesen Umsatzsteuerfragen. Dies schließt die Erledigung der mit den EU-Auslandsgeschäften verbundenen Meldepflichten ein.

Unsere inländischen Klienten mit Auslandsengagement unterstützen wir darin, die im Ausland verauslagte Umsatzsteuer im Rahmen des Vorsteuervergütungsverfahrens zurückzuholen. Mangels Abzugsfähigkeit dieser ausländischen Umsatzteuer im Inland wird dadurch vermieden, dass diese Steuer zu einem „verlorenen“ Aufwandsposten mutiert. Denn die Umsatzsteuer ist üblicherweise nicht Kostenfaktor.

Umsatzsteuerliche Registrierung

Unternehmen der Tourismus- und der MICE-Branche ohne Sitz, Geschäftsleitung oder Zweigniederlassung im Inland unterliegen der Umsatzbesteuerung in Deutschland, wenn sie in Deutschland Umsätze ausführen. Die auf diese Umsätze entfallende Steuer bedarf einer form- und fristgerechten Meldung an das deutsche Finanzamt, einer fristgemäßen Zahlung und löst die Abgabepflicht einer Jahressteuererklärung aus. Dies setzt eine umsatzsteuerliche Registrierung des ausländischen Unternehmens in Deutschland voraus. Unsere im Ausland ansässigen Mandanten begleiten wir durch den inländischen Registrierungsprozess, beraten in umsatzsteuerlichen Fragen des Tagesgeschäfts, ermitteln monatlich die Umsatzsteuer sowie abzugsfähige Vorsteuer und übernehmen sämtliche Deklarationsarbeiten zur Umsatzsteuer. Dadurch werden unsere Mandanten von der Notwendigkeit entlastet, sich in das deutsche Umsatzsteuerrecht einarbeiten zu müssen und erhalten ein hohes Maß an umsatzsteuerlicher Rechtssicherheit für ihre Preiskalkulation.

Bleiben Sie informiert

Über unseren monatlichen Newsletter-Service erhalten Sie aktuelle Informationen zu wesentlichen, vollzogenen oder geplanten Änderungen im Steuerrecht. Dadurch erhalten Sie Informationen für eine Gestaltung Ihrer bestehenden und zukünftigen Steuersachverhalte.

Kostenlose Erstberatung

Finden Sie im Rahmen einer ersten kostenlosen (telefonischen) Erstberatung heraus, dass die Steuerberatung Ihres Unternehmens aus der Tourismus- und MICE-Branche bei uns fachlich in guten Händen ist.

Klaus Wagener Steuerberater, Diplom-Kaufmann
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Klaus Wagener Steuerberater, Diplom-Kaufmann
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) Klaus Wagener Steuerberater, Diplom-Kaufmann
Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Adresse

Gartenstr. 25
57234 Wilnsdorf Deutschland

Kontakt

Fax: +49 271 39 37 801 info@wagener-steuerberatung.de

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
bis Uhr bis Uhr

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